Mobbingtagebuch (Vorlage, Muster & Beispiel) → Wozu? Wie anlegen?

Ein Mobbingtagebuch sollte jeder Mobbingbetroffene führen.

In diesem Notizbuch werden die Mobbingattacken detailliert aufgezeichnet und damit dokumentiert. Dafür ist natürlich auch ein gewisser Aufwand und Disziplin erforderlich. Aber es lohnt sich, und zwar in mehrerlei Hinsicht.

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Alle Mobbingattacken dokumentiert

Wozu nun das Mobbingtagebuch?

Die Aufzeichnungen erfüllen mehrere Zwecke:

  • Sollte es aufgrund des Mobbings zu einem arbeitsrechtlichen Prozess kommen, dient es der „Beweissicherung“ und als Erinnerungsprotokoll.
  • Das Mobbingtagebuch dient als Grundlage für Gespräche mit dem Vorgesetzten, dem Betriebsrat etc.
  • Durch das Aufzeichnen der Mobbingvorfälle kann das „Leiden“ besser verarbeitet werden.

 ❁ ZeitblütenDownloadpaket SELBSTBEWUSSTSEIN

Auf Mobber selbstsicher reagieren: Mobber erwarten/erhoffen sich eine kleinlaute, ängstliche Reaktion und keinen Widerstand. Mit einem selbstsicheren und selbstbewussten Auftreten ihres Gegenübers können sie weniger umgehen.

REFERENZ: Übungen aus dem Downloadpaket werden u. a. von der KLINIK SGM LANGENTHAL (Psychotherapie/Psychosomatik) genutzt – zur Unterstützung der Patienten beim Erlangen von mehr Selbstbewusstsein im Alltag. Hilfe zur Selbsthilfe: 


Wie führt man ein Mobbingtagebuch?

Legen Sie sich hierfür am besten ein A4-Kalenderbuch mit einem Kalenderblatt für jeden Tag und ausreichend Platz für Notizen auf jedem Blatt zu. Aber auch ein dickes Notizbuch (Kladde) eignet sich hierfür.

Folgendes sollten Sie für Ihre Aufzeichnungen berücksichtigen:

  1. Beschreiben Sie die Mobbingvorfälle so detailliert wie möglich.
  2. Notieren Sie alle Vorfälle, nicht nur ab und zu.
  3. Halten Sie auch fest, wenn an einem Tag keine Mobbingattacken vorgefallen sind, z. B. weil der/die Mobber nicht anwesend waren.
  4. Notieren Sie verbale Angriffe möglichst genau im Wortlaut.
  5. Beginnen Sie mit den Aufzeichnungen so früh wie möglich, also bereits dann, wenn einzelne Mobbingattacken auftreten, die Sie vielleicht nur als „unangenehme Zwischenfälle“ betrachten.
  6. Notieren Sie auch die Mobbingfolgen (Schlafprobleme, Magenschmerzen etc.).
  7. Halten Sie ebenso Vorfälle fest, die außerhalb des Arbeitsumfeldes passieren. Mobbingopfer werden durch den Mobber häufig auch im Privatbereich belästigt (Telefonterror, …).
  8. Nehmen Sie Ihr Tagebuch täglich mit nach Hause, damit es nicht plötzlich „verschwindet“ und damit für Sie wertvolle Aufzeichnungen verloren gehen.
  9. Sie können einem Mobber auch mitteilen, dass Sie seine Angriffe bis ins Detail dokumentiert haben bzw. dokumentieren und auch Zeugen für die Vorfälle haben (wenn das zutrifft!). Allein diese Tatsache schreckt viele Mobber vor weiteren Angriffen ab.

Was gehört ins Mobbingtagebuch?

Eine Mobbingnotiz sollte folgende Informationen enthalten:

  • Datum des Vorfalls:
    16. Juli 2xxx
  • Zeit:
    8:35 Uhr
  • Wer hat gemobbt:
    Herr X
  • Genaue Beschreibung der Handlung durch den Mobber:
    Herr X hat mich beschimpft, weil ich angeblich an seinem PC war. Frau X hat ihm erwidert, dass dies nicht stimmen kann, da ich die ganze Zeit in ihrem Blickfeld war.
  • Anwesende, wer hat den Vorfall beobachtetet (Zeugen oder andere Beweise für den Vorfall):
    Frau X, Herr Y
  • Ihre Empfindungen, Ihre Reaktion:
    Sprachlosigkeit, Unsicherheit
  • Welche Auswirkungen hatte der Vorfall bei Ihnen:
    Zittern, den ganzen Tag fiel mir das Konzentrieren auf die Arbeit schwer

Wenn Sie ein Mobbingopfer sind, sollten Sie auf alle Fälle so ein Mobbingtagebuch führen. Kommt es dann zu einem arbeitsrechtlichen Prozess, haben Sie „sehr gute Karten in der Hand“.

Mobbingtagebuch: Vorlage und Muster

Das Mobbingtagebuch ist eine immense Hilfe für Mobbingopfer, um sich gegen Täter wirkungsvoll zu wehren.

Darin wird JEDE Mobbingattacke chronologisch dokumentiert. Allein das Führen eines Mobbingtagebuchs kann zur inneren Stärke verhelfen.

Primär dient das Tagebuch der Beweisführung und als Gedächtnisprotokoll. Damit ist auch für Dritte (Betriebsrat, Vorgesetzte, Personalbüro, Anwalt etc.) die Schwere und Häufigkeit der Vorfälle nachvollziehbar.

Die Aufzeichnungen können digital (z. B. in einem Word-Dokument) oder handschriftlich (Notizbuch) erfolgen.

Beschreiben Sie die Vorfälle möglichst detailliert und sachlich. Sollte es Zeugen geben, werden diese auch angeführt.

Hier können Sie eine Mobbingtagebuch-Vorlage mit einem Musterbeispiel herunterladen. Die Vorlage können Sie dann einfach in der gewünschten Anzahl ausdrucken oder kopieren:


Mobbing-Hilfe

Mobbing-Foren:

Telefon-Hilfe: 

Die Telefonseelsorge ist deutschlandweit rund um die Uhr kostenlos unter zwei Nummern erreichbar:

  • 0800 111 0 111
  • 0800 111 0 222

Mobbing-Beratungsstellen:


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Kommentare

  • SilkeStockhusen

    Tolle Idee!

    Ich werde seit einem Jahr immer wieder von einem Kollegen und meiner Chefin gemobbt!!! Habe mich aber bisher nie getraut, etwas zu sagen, weil ich nie Zeugen dafür habe. Inzwischen habe ich mich krank schreiben lassen, weil ich ständig an Kopfschmerzen, Depressionen und Magenschmerzen leide. Ich werde von JETZT AN ein Mobbingtagebuch anlegen! Vielleicht hilft mir das weiter!

  • Hoffmann

    Das mit dem Tagebuch ist eine supergute Idee!

    Ich gehöre leider auch zu den Mobbingopfern im Berufsleben. Das ständige Kritisieren durch die Kollegen hat bei mir Selbstzweifel an die eigenen Fähigkeiten, Konzentrationsstörungen, Nervosität ausgelöst.

    Diese Seite ist für mich sehr hilfreich. Danke.

    • Burkhard Heidenberger | ZEITBLÜTEN

      Freut mich, dass Ihnen die Seite hilfreich ist!

  • J. K.

    Danke für diesen Tipp! Mir geht es ähnlich wie Hoffmann. Fange mein Mobbing-Tagebuch sofort an.

  • Tina

    Hallo! Ich gehöre auch zu den Mobbingopfern. Ich werde überwiegend von meinem Vorgesetzten gemobbt. Er ist selber im Betriebsrat. Daher kann ich mich nicht an den Betriebsrat wenden. Vertrauensquote ist futsch :-(

    Ich habe die Problematik unserem Personalchef geschildert, auch schriftlich. Er zeigt keine Reaktion, oder tut nur so. Er weiß mit Sicherheit, dass “Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer (und dazu gehören natürlich auch Vorgesetzte) haften (nach § 278 BGB )” und dass nach BGB § 611 Fürsorgepflicht (Nr. 83) seitens des Arbeitgeber besteht …

    Ich bin ein Mobbingopfer und versuche mich zu wehren! Ein klärendes Gespräch zwischen mir und dem Mobber kommt nicht zustande oder führt zu zusätzlichen Anschuldigungen, Fehlerunterstellungen und teilweise Drohungen.

    Der Täter ist mein Vorgesetzter und er meine, er hat Recht. Um die den mobbenden Kollegen oder Vorgesetzten Anspruch auf Unterlassung der Schikanen geltend zu machen, muss ich wieder vor Gericht ziehen … Dafür fehlt mir die Kraft.

    Ich bin schon fast 15 Jahre bei der Firma und schon zwei Arbeitsgerichte. Die Beweislast, um das Mobbing zu beweisen, liegt in meinen Händen. Trotz der damals vorliegenden Beweise musste ich mein ganzes Gehalt als “Vergleich” zahlen, ich bin bei der Firma geblieben, der “alter Mobber” ist weg … Seit einem Jahr habe ich den “neuen” …

    Ich mag meinen Job und möchte vermeiden, dass ich jetzt schon halbkrank aufhöre … (ich bin fast 50!) … aber nach einer neuen Gerichtsverhandlung werde ich mich mit Sicherheit wieder bei der Arbeit und auch Zuhause unwohl fühlen, wieder andauernd krank werden … Ich bin nur verzweifelt :-( verletzt und ausgelaugt … Mit euch hier zu sprechen, hilft mir wenigstens, mich etwas besser zu fühlen. :-)

    • Ysanne

      Hallo Tina,

      nimm Kontakt zu einer Mobbing-Beratungsstelle auf!

      Klärende Gespräche könnten nur mithilfe unbeteiligter Dritter geführt werden.

      Versuche erstmal, Dich selbst wieder zu stabilisieren. Kann eine Reha helfen? Hast Du Kollegen, mit denen Du auskommst? Welchen Ausgleich hast Du privat?

      Sei Dir im Moment klar darüber, dass Du aufgrund der Vorgeschichte (immer wieder krank, bereits Arbeitsgericht) Dich als Mobbingziel anbietest. Dies ist kein Vorwurf oder gar eine Entschuldigung, sondern soll Dir helfen, diese schreckliche Wiederholung nachvollziehbar zu machen. Mehr nicht. Was läuft, ist furchtbar!

  • Ysanne

    Nicht nur Tagebuch, sondern auch: Beweise sichern! E-Mails, Vorgaben, Absprachen – auch trivialer Art (“freitags eine Stunde früher gehen wurde abgesprochen mit Hrn. X.” …) , Arbeitszeiten, Zielvereinbarungen, Gründe für eigene Entscheidungen, ev. eigene Arbeitsergebnisse (sofern sie von anderen “verschlimmbessert” werden können) …

  • Rainer

    Ich wurde von einem Arbeitskollegen und meinem Chef mal gemobbt. Man überschüttete mich mit Arbeitsanweisungen und falschen Anschuldigungen. Dies ging sogar soweit, dass mein Chef mir die Anweisung gab, ich habe auch außerhalb meiner regulären Arbeitszeit Erledigungen und Aufgaben für die Firma zu erfüllen.

    Irgendwann begann ich (und das war mein Glück :-) ) mir alles und jede Anweisung schriftlich geben zu lassen, da die meiste Arbeit gar nicht in mein Tätigkeitsfeld hinein lief. Nachdem ich 6 Wochen krank war und danach aus dem anschließenden Urlaub kam, war ich am Freitag kurz in der Firma. Zu ihrem Unglück gab mir die Sekretärin vom Chef einen Tipp, das der “Alte” mal wieder auf mich sauer ist.

    Am Montagmorgen ging ich mit einem laufenden Diktiergerät in der Tasche in die Arbeit. Na klar hat mich der Chef vor allen Kollegen für Sachen zur Sau gemacht, die ich gar nicht zu verantworten hatte. Noch dazu schmiss er mich sofort raus und gab mir Hausverbot. Ich sagte ihm höflich, dass ich das gern schriftlich hätte, genauso wie mein Zeugnis und die letzten Löhne. Er schrie nur, dass er mich verklagt, wenn ich das will.

    Ich bedankte mich höflich, drehte mich um und schaltete das Diktiergerät aus. Danach ging ich zum Anwalt, verklagte die Firma und bewies, dass an den Vorwürfen gegen mich nichts dran ist und sie der nette Kollege verschuldet hat, welcher mich gemobbt hat und nun auf meinem Posten saß. Der Richter stellte meinem Ex-Chef nur die Frage, wie ich das Ganze hätte überhaupt schaffen sollen.

    Ende vom Lied: Ich gewann den Prozess, mir wurden 3 Monatslöhne + Urlaubsgeld + anteiliges Weihnachtsgeld nachgezahlt + Der Chef musste mir weitere 6 volle Monatslöhne bezahlen bis ich wieder Arbeit fand und ich bekam knapp 10.000 € Schmerzensgeld und Entschädigung.

    Das Schönste für mich war jedoch, die Firma wurde aufgrund des Missmanagements des Chefs dicht gemacht, ich war bei der Zwangsversteigerung und habe dem Chef seinen tollen eichernen Schreibtisch gekauft und er konnte nichts dagegen tun. Schade für einige Kollegen, aber: “Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.”

  • Mobbing Anwalt

    Die Antwort auf die Frage war mir sofort klar. Wenn man dann wirklich mal zu viel hat und einen Mobbing-Anwalt einschaltet, braucht man Dokumentation. Das sind natürlich keine Beweise, aber es ist auch möglich zu überprüfen, ob ein Tagebuch nachträglich erfunden oder ob es sachgerecht geführt wurde.

  • Hans-Jürgen Honsa

    Der europäische Gerichtshof hat das (subjektive) “Mobbingtagebuch” zur Herstellung der sogen. Waffengleichheit zwischen Mobbingtäter und Mobbingbetroffenem zugelassen, sodass zur richterlichen Überzeugungsbildung gem. § 286 BGB bzw. im Rahmen der Parteivernehmung gem. § 448 ZPO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 EMRK (Europ. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) das Mobbingtagebuch als Beweismittel eingeführt werden kann.

    Leider tun sich die deutschen Gerichte bisher sehr schwer damit, so zu verfahren, sodass die meisten “Mobbingklagen” mangels Nachweises der Ursächlichkeit von Angriff und gesundheitlicher Schädigung entweder zu Lasten des Mobbingbetroffenen abgewiesen oder mit einem Vergleich enden.

    Die im Rahmen des Anti-Mobbing-Netzwerkes (“1. Interdisziplinäre Gesprächsinititive zu Möglichkeiten für Mobbingbeweiserleichterungen”, seit 2014) mit Vertretern der im Bundestag vertretenen Fraktionen geführten Gespräche haben leider (bis auf die Fraktion der Grünen) keine Absichten zur Gesetzesänderung geführt!