Diese Informationen gehören in Ihren Lebenslauf

Für jede Bewerbung wird in der Regel ein Lebenslauf verlangt. So mancher fragt sich, welche Daten bzw. Angaben im Lebenslauf erforderlich sind und welche überflüssig.

Und vielleicht gerät der eine oder die andere in Versuchung, bei den Angaben ein bisschen zu flunkern. Aber Vorsicht!

Nachgewiesene Lügen im Lebenslauf können sogar im Nachhinein zu einer fristlosen Kündigung führen – je nach Auslegung des Arbeitsgerichtes.

Aber auch Personalleiter haben heute viele Recherchemöglichkeiten und ertappen dadurch so manche Bewerber bei falschen Angaben im Lebenslauf. Das kann dann beim Bewerbungsgespräch sehr peinlich werden und die Chancen auf den Job verpuffen in der Luft.

Die häufigsten Lügen im Lebenslauf

Dazu gehören Angaben zum Tätigkeitsbereich im letzten Job. Hier wird gerne „übertrieben“ – aber auch bei den Angaben zu den eigenen Fähigkeiten.

Es werden beispielsweise Firmen genannt, für die man gar nicht gearbeitet hat oder auch beim Jobtitel wird gerne dazugedichtet.

Um wieder zur Ausgangsfrage zurückzukehren:

Welche Informationen gehören nun in den Lebenslauf?

Grundsätzlich sollte Ihr Lebenslauf folgende 7 Informationsblöcke enthalten.

1. Persönliche Daten: 

Dazu zählen:

  • Vor- und Nachname, eventuell auch Geburtsname
  • Geburtsort und -datum
  • Nationalität
  • Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)

Das war’s dann auch schon mit den persönlichen Daten. Wenn der Bewerber hingegen noch nicht volljährig ist, gehören die persönlichen Daten (mit Berufsangabe) der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten ebenfalls in den Lebenslauf.

2. Schulbildung und Studium:

Nach der Auflistung der persönlichen Daten folgen die Angaben zur Schulbildung und zum Studium. Hier beginnt man mit der Grundschule und allen folgenden Schulen. Bei der entsprechenden Angabe reicht neben der Schule der Ort und die Jahreszahl, z. B. in meinem Fall:

1978 – 1983 Grundschule in Vahrn (BZ)

Wenn sich die Abschlussnoten der diversen Schulen sehen lassen können, können Sie diese ohne Weiteres für jede Schule auflisten. Auch Studienschwerpunkte sind in der Regel für Personaler durchaus interessant.

3. Wehr- bzw. Zivildienst:

Für die männlichen Bewerber: Angaben zum Wehr- bzw. absolvierten Zivildienst gehören ebenso in den Lebenslauf. Also von wann bis wann (Monat und Jahr) haben Sie wo den Wehrdienst geleistet.

Beim Zivildienst werden genauere Angaben zu der Tätigkeit bzw. zum Aufgabenbereich gemacht.

4. Berufsausbildung, Weiterbildung, Praktika:

Für jede Ausbildung, Weiterbildung und Praktika wird der Zeitraum genannt, der Ort bzw. der Ausbildungsbetrieb und die genaue Bezeichnung der Ausbildung oder Art des Praktikums.

Bei den Weiterbildungen sollten nur solche genannt werden, die für die beworbene Stelle relevant sind.

5. Berufliche Laufbahn:

Der berufliche Werdegang ist in der Regel am interessantesten für den zukünftigen Arbeitgeber. Dementsprechend detailliert sind die Lebenslauf-Angaben dazu.

Für jede berufliche Station wird der genaue Beruf bzw. die Funktion genannt, der Arbeitgeber (das Unternehmen), der Ort, der Zeitraum und auch die wichtigsten Tätigkeiten. Ebenso können nebenberufliche Aktivitäten aufgelistet werden, wenn sie für den zukünftigen Arbeitgeber von Bedeutung sein könnten.

6. Qualifikationen:

Hier können Sie zusätzliche Qualifikationen nennen, wie z. B. Sprachkenntnisse, spezielle EDV-Kenntnisse.

7. Hobbys, Interessen:

Personaler werfen auch gerne einen Blick auf Hobbys und Interessen und ziehen daraus ihre Rückschlüsse. Deshalb sollten Sie bei diesen Lebenslauf-Angaben eher vorsichtig sein.

Hobbys, die auf ein hohes Verletzungsrisiko hinweisen (z. B. Paragleiten) und solche, die man gerne mit Gewalt assoziiert (z. B. Boxen) sollten Sie lieber weglassen.

» Im Download-Bereich können Sie eine Vorlage für einen tabellarischen Lebenslauf gleich herunterladen.

» Alles, was Sie über die Gestaltung des Lebenslauf wissen müssen: Karrierebibel: Tipps für den perfekten Lebenslauf 

5/5 – (6 votes)