Hitzefrei im Büro? Ist leider nicht möglich!

Sommerhitze! Die Temperaturen steigen und steigen. Das Arbeiten in einem unklimatisierten Büro kann zur Qual werden – aber immer noch besser in einem Büro als bei diesen Temperaturen schwere körperliche Arbeit im Freien verrichten zu müssen.

Sie arbeiten in einem Büro und die Hitze macht Ihnen zu schaffen? Bevor Sie nun zu Ihrem Vorgesetzten gehen, dort auf den Tisch hauen und Hitzefrei fordern, sollten Sie sich vorab informieren.

Damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können, habe ich in der folgenden Auflistung die wesentlichsten Punkte zusammengefasst:

Das sollten Sie wissen:

Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Arbeitszeitverkürzung bei hohen Temperaturen. Es gibt kein Recht auf Hitzefrei!

Die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 wurde 2010 grundlegend geändert, u. a. wurden konkrete Angaben hinsichtlich zulässiger Raumtemperaturen am Arbeitsplatz festgelegt – hier in Form einer „Ampelregelung“ dargestellt:

GRÜN – bis 26 °C Raumtemperatur:

Bis zu dieser Temperatur sind seitens des Arbeitgebers keine sonderlichen Maßnahmen erforderlich.

GELB – über 26 bis 30 °C:

Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen, um die Raumtemperaturen zu verringern.

GELB-ROT – über 30 bis 35 °C:

Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, z. B. elektrische Geräte mit hohen Wärmelasten abschalten, Lockerung der Kleidungsvorschrift, Gleitzeitregelung, Bereitstellung von Getränken, Ventilatoren, Lüften in den kühlen Morgenstunden, … Welche Mittel der Arbeitgeber wählt, bleiben allerdings ihm überlassen.

ROT – über  35 °C:

Die Nutzung des Raumes als Arbeitsplatz ist den Mitarbeitern nicht mehr zumutbar. Die Arbeitnehmer müssen in der Zeit der Temperaturüberschreitung – wenn möglich – in andere Räumlichkeiten mit einer entsprechend niedrigeren Temperatur ausweichen.

Generell gilt: Die Temperatur ist am entsprechenden Arbeitsplatz zu messen, nicht etwa irgendwo im Raum, wo beispielsweise durch die direkte Sonneneinstrahlung eine besonders hohe Temperatur herrscht.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber zuerst mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Sonnenschutz, Bereitstellung von Ventilatoren) dafür zu sorgen, dass die Temperaturen im Büro nicht zu hoch werden, erst dann folgen personenbezogene Maßnahmen wie eine Lockerung der Kleidungsvorschrift etc.

Leiden Sie gesundheitlich unter der Hitze, benötigen Sie ein ärztliches Attest, um sich krank bzw. arbeitsunfähig zu melden.

Schwangere und stillende Mitarbeiterinnen können vom Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen verlangen. Wenn das nicht möglich ist, haben sie das Recht auf Beschäftigung an einem kühleren Arbeitsplatz oder auf Freistellung.

Verlässt ein Arbeitnehmer einfach seinen Arbeitsplatz aufgrund der hohen Temperaturen, geht also nach Hause, kann dies einen Abmahnungsgrund darstellen.

Was Sie selbst gegen die Hitze im Büro tun können?

Und nun die oben aufgelisteten Punkte etwas ausführlicher:

Ein Hitzefrei, wie es etwa in der Schule möglich ist, gibt es für Arbeitnehmer nicht. Dafür ist der Arbeitgeber gemäß BGB verpflichtet, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass die Ausübung der Tätigkeit in einer angenehmen Atmosphäre erfolgen kann. Das heißt, dass im Büro eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu herrschen hat.

Wie oben in der Übersicht aufgelistet, sollte die Lufttemperatur am Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenregel nicht über 26 ° C liegen.

Sind die Büroräume mit keiner Klimaanlage ausgestattet, müssen Sie schwitzen, es sei denn, das Quecksilber überschreitet die 30 ° C-Marke. In einem solchen Fall muss Ihr Arbeitgeber reagieren und geeignete Maßnahmen zur Temperaturregulation treffen.

Bei 35 ° C ist dann die Schmerzgrenze vollends überschritten. In einer solchen Hitze ist die Arbeit schlichtweg unzumutbar. Kümmert sich Ihr Arbeitgeber nicht um eine alternative Unterbringung, haben Sie als Mitarbeiter das Recht, die Arbeit in diesem Raum für die Dauer der Hitzewelle einzustellen.

Mögliche Maßnahmen

Da unter der Hitze nicht nur die Menschen selbst, sondern auch deren Arbeitsleistung leidet, gibt es in vielen Betrieben interne Regelungen, die den Aufenthalt im Büro angenehmer gestalten.

  • So verlegen etliche Firmen die Arbeitszeit kurzerhand vor, sodass die Mitarbeiter ihre Tätigkeit früher beginnen und dafür auch früher beenden können. Das ist natürlich nicht in allen Unternehmen so einfach möglich (z. B. bei Kunden-/Parteienverkehr).
  • Die heiße Jahreszeit eignet sich außerdem gut dazu, Überstunden, die sich im Lauf der Zeit angesammelt haben, abzubauen.
  • Es gibt auch Führungskräfte, die ihren Mitarbeitern zusätzliche Pausen anbieten und ein geringeres Arbeitstempo tolerieren. Auch das Aufstellen von Ventilatoren erleichtert das Arbeiten bei sommerlichen Temperaturen erheblich.
  • Vorgesetzte sammeln Pluspunkte bei der Belegschaft, wenn sie diese mit einem erfrischenden Eis oder kalten Getränken verwöhnt.
  • Zu den weiteren häufig durchgeführten Maßnahmen in Unternehmen gehört auch das Lockern der Kleiderordnung: So müssen Mitarbeiter bei hohen Temperaturen keine eng sitzende Krawatten und langärmelige Hemden tragen.

Arbeitnehmer mit einer Gleitzeitregelung sind fein raus. Sie teilen sich ihre Bürozeiten ohnehin individuell ein und vermeiden etwa das Schaffen während der Mittagshitze.

Generell darf kein Arbeitnehmer auf Hitzefrei hoffen, es sei denn, es handelt sich um eine schwangere oder stillende Frau. Um freizubekommen, ist allerdings ein ärztliches Attest erforderlich.

Regelungen in Österreich

Hier in Österreich gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Der Arbeitnehmer erhält bei uns einen „Zusatzbonus“ von 1 °C, denn hier sieht die Arbeitsstättenverordnung einen Richtwert von 25 °C vor, um sich aktiv um eine Abkühlung der Räume zu bemühen.

Ansonsten gibt es zwischen den beiden Ländern hinsichtlich der Hitzefrei-Regelung keine signifikanten Unterschiede.


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