Legen Sie sich eine Notfall-Mappe zu

Eine Notfall-Mappe ist wie eine Datensicherung. Man hofft, dass man sie nie benötigt. Aber sollte wirklich mal der Notfall eintreten (z. B. ein Wohnungsbrand, Einbruch, Dokument geht verloren etc.), dann ist man aber sowas von erleichtert, dass man für solche Fälle vorgesorgt hat.

Was ist eine Notfall-Mappe genau?

Eine Notfall-Mappe ist im Grunde nichts anderes als eine Mappe, in der Sie Kopien aller wichtigen Dokumente wie Urkunden, Familiendokumente, Ausweise etc. gesammelt haben. Die Kopien für die Mappe können Sie auch beglaubigen lassen.

In diese Mappe kommen also Unterlagen und Dokumente, die bei Verlust gar nicht oder nur mit großem Aufwand und auch Kosten wieder zu beschaffen sind.

7 Beispiele solcher Dokumente: 

  1. Zeugnisse
  2. Geburts-, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
  3. Reisepass, Personalausweis
  4. Führerschein
  5. Verträge
  6. Vollmachten
  7. Sparbuch-Nummern etc.

Produkt-Tipps:



Wohin mit der Notfall-Mappe?

Sie können nun diese Notfall-Mappe mit den Kopien Ihrer wichtigen Dokumente bei einer vertrauten Person unterbringen oder auch in einem Schließfach. Auf alle Fälle außerhalb Ihrer Wohnung.

Gehen Sie einfach mal Ihre Dokumente zu Hause durch. Fragen Sie sich bei jedem:

Wo bzw. wie komme ich bei Verlust wieder zu diesem Dokument?

Damit bekommen Sie ein gutes Gefühl, welche Unterlagen für Ihre Notfall-Mappe geeignet sind. Legen Sie sich eine solche zu – besser heute als morgen. Natürlich ist die Mappe auch (zusätzlich) in digitaler Form möglich.

Eine digitale „Notfall-Mappe“

Sie können Ihre Dokumente und Unterlagen auch einscannen oder abfotografieren und jeweils mit einem eindeutigen und unmissverständlichen Dateinamen versehen.

Um bei Bedarf auch von unterwegs darauf Zugriff zu haben, können Sie die Unterlagen in einem entsprechenden Ordner in der Cloud speichern. Es empfiehlt sich die zusätzliche Sicherung auf einem Speichermedium, auf das Sie auch ohne Internetzugang Zugriff haben. (Achten Sie bei der Auswahl Ihres Cloud-Anbieters auf seine Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen.)

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