https://www.zeitblueten.com/news/zeitmanagement-parkinsonsche-gesetz/

Wie Sie das Parkinsonsche Gesetz für Ihr Zeitmanagement nutzen

Auch wenn Sie das Parkinsonsche Gesetz vom Namen her nicht kennen, so ist Ihnen sicher dessen Wirkungsbereich bekannt.
Das nach seinem Entdecker Cyril Northcote Parkinson benannte „Gesetz“ besagt nämlich – eher humorvoll  –, dass sich Arbeit genau in dem Maße ausdehnt, wie Zeit für die Erledigung zur Verfügung steht – und nicht in dem Maße, wie komplex die Aufgabe tatsächlich ist.
Etwas anders formuliert: Wenn Sie üblicherweise für die Erledigung einer bestimmten Aufgabe 30 Minuten benötigen und hierfür plötzlich 45 Minuten Zeit zur Verfügung haben, dann werden Sie in der Regel auch die 45 Minuten für die Erledigung in Anspruch nehmen. Wenn Sie hingegen nur 20 Minuten für die gleiche Aufgabe Zeit haben, so schaffen Sie die Aufgabe voraussichtlich auch in diesen 20 Minuten. pxb-parkinson-gesetz

Laut Parkinsonsch passt sich die Erledigungsdauer einer Aufgabe der zur Verfügung stehenden Zeit an.

Wie ich das Parkinsonsche Gesetz für mich nutze

Gut, aber wie können wir uns das Parkinsonsche Gesetz zunutze machen? Bei mir sind es meist die unangenehmen Aufgaben, bei denen sich dieses Gesetz bewahrheitet. Ich kenne mich selbst ja recht gut und weiß, welche Aufgaben ich vorzugsweise „in die Länge ziehe“.
Deshalb plane ich die Erledigung solcher Aufgaben beispielsweise kurz vor der Mittagspause, vor Feierabend oder auch vor einem Termin ein, also bevor ich das Büro verlasse.
In der so mir selbst auferlegten begrenzten Erledigungszeit arbeite ich die Aufgaben viel effizienter ab.

Sich selbst herausfordern ...

Es macht manchmal richtig Spaß, sich selbst herauszufordern. Das klappt insbesondere im Zusammenhang mit Routineaufgaben, bei denen ich recht gut weiß, wie lange ich für deren Erledigung benötige. Sollten Sie sich auch mal selbst herausfordern wollen:
Versuchen Sie beispielsweise die Aufgabe fünf Minuten schneller als üblich zu erledigen, oder sogar 10 Minuten schneller.
Stoppen Sie ruhig die Zeit, wie es eben bei einem Rekordversuch oder Wettbewerb üblich ist.

Delegieren mit dem Parkinsonschen Gesetz

Auch beim Delegieren hat sich dieses Gesetz als nützlich erwiesen. Bei einem mir bekannten Vorgesetzten ist das gang und gäbe. Mit jeder delegierten Aufgabe nennt er auch die Zeitvorgabe. Also nicht nur, bis wann die Aufgabe erledigt sein muss, sondern auch, wie lange die Mitarbeiter dafür brauchen dürfen. Die Mitarbeiter halten die Zeitvorgabe fast immer ein. Sie wirkt wie ein sanftes Druckmittel und abhängig davon, wie knapp die Zeitvorgabe bemessen war, auch als Herausforderung. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Aufgaben zu delegieren, versuchen Sie das einmal mit einer Zeitvorgabe. Diese sollte so bemessen sein, dass die Aufgabe in dieser Zeit wirklich zu schaffen ist – aber sie kann ruhig eine kleine Herausforderung sein. Sie werden staunen, wie hier das Parkinsonsche Gesetz seine Wirkung zeigt. Hier klicken für weiterführende praxisbewährte Impulse & Tipps auf Zeitblüten:
https://www.zeitblueten.com/news/zeitmanagement-parkinsonsche-gesetz/