Hier erfahren Sie den Geheimcode in einem Arbeitszeugnis. Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten haben und Ihnen erscheint Ihre Bewertung darin sehr positiv, muss das aber noch lange nicht der Fall sein.

Der Geheimcode im Arbeitszeugnis

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten haben und Ihnen erscheint Ihre Bewertung darin sehr positiv, muss das aber noch lange nicht der Fall sein.

Sie sollten wissen, dass der Arbeitgeber keine negativen Formulierungen im Arbeitszeugnis verwenden darf. Das ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch so verankert.

Deshalb ist so eine Art Geheimcode entstanden, den Arbeitgeber für ihre Formulierungen im Arbeitszeugnis verwenden. Diesen Arbeitszeugnis-Geheimcode können normalerweise alle Personalverantwortlichen entschlüsseln.

Nun kann es auch passieren, dass Ihr Ex-Chef Ihnen in bester Absicht ein gutes Arbeitszeugnis ausstellt. Da er aber mit dem Geheimcode nicht vertraut ist, schleichen sich negative Bewertungen im Zeugnis ein, die weder für Sie noch für Ihren Ex-Chef ersichtlich sind. Dann kann das für Sie unangenehme Folgen haben, wenn Sie sich mit dem Arbeitszeugnis in einem neuen Unternehmen bewerben.

Die Entschlüsselung des Geheimcodes

Ein gutes Arbeitszeugnis kann sehr förderlich für eine erfolgreiche Karriere sein. Genauso wie ein schlechtes Arbeitszeugnis ein großer Bremser sein kann.

Nehmen wir an, Sie haben ein Arbeitszeugnis bekommen, weil Sie das Unternehmen verlassen. Sie halten das Arbeitszeugnis in der Hand und wollen nun wissen, was der Geheimcode tatsächlich über Sie aussagt.

Ok, werfen Sie mal einen Blick auf Ihr Arbeitszeugnis:

  • Zuerst sollten immer die wichtigen Aufgaben genannt werden und wie Sie diese gemacht haben. Wenn zuerst über Ihr Verhältnis zu Mitarbeitern oder der Umgang mit Kunden geschrieben wird, ist das schon mal kritisch zu betrachten.
  • Im Schlusssatz eines guten bzw. sehr guten Arbeitszeugnisses ist immer das Bedauern des Arbeitsgebers ersichtlich, ebenso der Dank für die geleistete Arbeit sowie gute Wünsche für die Zukunft. Fehlen solche Formulierungen komplett, lässt das auf ein schlechtes Verhältnis des Arbeitnehmers mit seinem früheren Arbeitgeber schließen.
  • Finden sich in Ihrem Arbeitszeugnis in Zusammenhang mit Ihrer Leistung Formulierungen wie „außerordentlich“, „besonders“ oder „stets“, so haben Sie sicher ein gutes Arbeitszeugnis in der Hand.
  • Weniger gut sind passive Formulierungen wie „zu seinen Pflichten gehörte" oder „wurde eingesetzt“ und Ähnliches. Ganz schlecht sind „war stets bemüht“, „er versuchte“ etc.
  • Weitere Floskeln und ihre Bedeutungen:
    "entsprachen den Anforderungen": negativ
    "war im Allgemeinen zufriedenstellend": negativ
    "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit": sehr gut
    "zu unserer Zufriedenheit": ganz ok, aber auch nicht mehr
    "hat den Anforderungen weitgehend entsprochen": sehr schlecht

In einigen Publikationen habe ich gelesen, dass man das Arbeitszeugnis mit folgenden Schlusssatz ergänzen lassen soll, damit es nicht mit dem Geheimcode interpretiert wird:

"Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache" würde die Aussage dieses Zeugnisses nicht im Sinne der Verfasser wiedergeben."

Von so einem Schlusssatz halte ich aber nicht viel. Wenn Sie mir als potentieller neuer Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis mit einem solchen Schlusssatz vorlegen, gehe ich davon aus, dass Ihr Exchef Ihnen bewusst ein negatives Zeugnis ausgestellt hat. Und ich nehme mal an, dass Sie dann darauf bestanden haben, diese Formulierung noch zu ergänzen. Also hier wäre ich eher vorsichtig.

Was tun, wenn der Geheimcode nichts Gutes über Sie aussagt?

Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Vorgesetzten einen Gegenvorschlag zu formulieren. Wenn Ihr Chef damit nicht einverstanden ist, liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Das bedeutet, Sie müssen durch Dokumentationen, Qualifikationen etc. beweisen, dass die abgegebene Bewertung im Arbeitszeugnis so nicht zutrifft.

Zum Weiterlesen:

Der „Internetratgeber Recht“ zeigt anschauliche Beispiele für verschiedene Zeugnisbeurteilungen:

 

Verwandte News:

© Burkhard Heidenberger – Mondweg 31/7/1 – A-1140 Wien • Alle Rechte vorbehalten.
Abdruck und Verwendung nur mit schriftlicher Erlaubnis • ImpressumMediadatenAGBDatenschutz nach oben