Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten haben und Ihnen erscheint Ihre Bewertung darin sehr positiv, muss das aber noch lange nicht der Fall sein.
Sie sollten wissen, dass der Arbeitgeber keine negativen Formulierungen im Arbeitszeugnis verwenden darf. Das ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch so verankert.
Deshalb ist so eine Art Geheimcode entstanden, den Arbeitgeber für ihre Formulierungen im Arbeitszeugnis verwenden. Diesen Arbeitszeugnis-Geheimcode können normalerweise alle Personalverantwortlichen entschlüsseln.
Nun kann es auch passieren, dass Ihr Ex-Chef Ihnen in bester Absicht ein gutes Arbeitszeugnis ausstellt. Da er aber mit dem Geheimcode nicht vertraut ist, schleichen sich negative Bewertungen im Zeugnis ein, die weder für Sie noch für Ihren Ex-Chef ersichtlich sind. Dann kann das für Sie unangenehme Folgen haben, wenn Sie sich mit dem Arbeitszeugnis in einem neuen Unternehmen bewerben.
Ein gutes Arbeitszeugnis kann sehr förderlich für eine erfolgreiche Karriere sein. Genauso wie ein schlechtes Arbeitszeugnis ein großer Bremser sein kann.
Nehmen wir an, Sie haben ein Arbeitszeugnis bekommen, weil Sie das Unternehmen verlassen. Sie halten das Arbeitszeugnis in der Hand und wollen nun wissen, was der Geheimcode tatsächlich über Sie aussagt.
Ok, werfen Sie mal einen Blick auf Ihr Arbeitszeugnis:
In einigen Publikationen habe ich gelesen, dass man das Arbeitszeugnis mit folgenden Schlusssatz ergänzen lassen soll, damit es nicht mit dem Geheimcode interpretiert wird:
"Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache" würde die Aussage dieses Zeugnisses nicht im Sinne der Verfasser wiedergeben."
Von so einem Schlusssatz halte ich aber nicht viel. Wenn Sie mir als potentieller neuer Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis mit einem solchen Schlusssatz vorlegen, gehe ich davon aus, dass Ihr Exchef Ihnen bewusst ein negatives Zeugnis ausgestellt hat. Und ich nehme mal an, dass Sie dann darauf bestanden haben, diese Formulierung noch zu ergänzen. Also hier wäre ich eher vorsichtig.
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Vorgesetzten einen Gegenvorschlag zu formulieren. Wenn Ihr Chef damit nicht einverstanden ist, liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Das bedeutet, Sie müssen durch Dokumentationen, Qualifikationen etc. beweisen, dass die abgegebene Bewertung im Arbeitszeugnis so nicht zutrifft.
Zum Weiterlesen:
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