Mit Zielvereinbarungen zu mehr Effizienz im Unternehmen

Zielvereinbarungen im Unternehmen sind heute ein häufig genutztes und bewährtes Instrument, um den unternehmerischen Erfolg zu forcieren.

Eine Zielvereinbarung richtig eingesetzt kann die Mitarbeitermotivation und damit auch die Effizienz steigern. Aber Vorsicht, der „Schuss kann auch nach hinten losgehen“, wenn das Instrument falsch eingesetzt wird.

Zielvereinbarungen als Führungsinstrument

Das Führen mit Zielen hat sich international durchgesetzt: Dabei werden die Mitarbeiter in die unternehmerische Verantwortung mit einbezogen. In der Regel sind Mitarbeiter weit aus motivierter, wenn auf Anweisungen verzichtet wird und sie mitentscheiden können.

Wie läuft das nun in der Praxis ab?

Mit Hinblick auf die Unternehmensziele bekommen die verschiedenen Unternehmensbereiche und Abteilungen Zielvorgaben. Es werden gewünschte Ergebnisse formuliert – also Zielvereinbarungen getroffen.

Diese Zielvereinbarungen werden dann an die Mitarbeiter weitergegeben, beispielsweise bei einem Zielvereinbarungsgespräch. Wie diese Ziele erreicht werden, können die Mitarbeiter innerhalb bestimmter Grenzen selber entscheiden.

Aber hier muss es sich klar um ein Ziel handeln, nicht um einzelne Aufgaben. Ein solches Ziel ist unbedingt schriftlich zu formulieren.

Bei dieser Zielformulierung muss klar hervorgehen,

  • welches Ergebnis konkret (wenn möglich in Zahlen) und
  • bis wann das Ziel erreicht werden soll.

Das Wie wird den Mitarbeitern überlassen und fördert so die Mitverantwortlichkeit und auch die Identifizierung mit dem Unternehmen.

Das Ziel muss also messbar sein. Ein schwammig formuliertes Ziel ist genauso gut wie kein Ziel.

Hier einfach mal ein Beispiel für ein Unternehmensziel:

Durch den Verkauf von Produkt A haben wir bis xxx (Datum) eine Umsatzsteigerung von xx % erreicht.

Aus dieser Zielformulierung geht ganz klar hervor, welches Ergebnis bis wann erreicht werden soll. Das Ziel ist somit messbar.

Aus diesem Unternehmensziel werden Zielvereinbarungen für die einzelnen Abteilungen getroffen (Marketing, Produkterzeugung etc.) und schließlich weiter für die Mitarbeiter.

Keine Zielvereinbarungen ohne Fortschrittskontrolle

Ok, nehmen wir an, die Zielvereinbarungen sind getroffen. Kontrollieren Sie aber nicht erst am Stichtag das Ergebnis bzw. die Zielerreichung. Sie können Glück haben und es ist alles glatt gelaufen und das Ziel wurde erreicht, aber das spielt sich eher selten ab.

Deshalb: Kein Ziel ohne Fortschrittskontrolle.

Der Weg zum Ziel ist in den seltensten Fällen schnurgerade. Meistens finden sich Steine und Kurven, mit denen man nicht gerechnet hat, die es aber zu überwinden gilt.

Um aber rechtzeitig auf Unvorhergesehenes und Stolpersteine zu reagieren, ist eine regelmäßige Fortschrittskontrolle erforderlich.

Das klingt vielleicht alles recht einleuchtend, dennoch gibt es in der Praxis genügend Beispiele, wo die zeitgerechte und regelmäßige Fortschrittskontrolle nicht berücksichtigt wird.

Und deshalb gehört zu jeder Zielvereinbarung auch ein Termin für die Fortschrittskontrolle vereinbart. An diesem Termin wird kontrolliert, ob man sich auf dem richtigen Weg befindet und eventuell Bedarf an einer Nachjustierung besteht.

Also nochmals zusammengefasst:

  1. Ziel formulieren
  2. erforderliche Maßnahmen bestimmen
  3. regelmäßige Fortschrittskontrolle
  4. eventuell Ziele und oder Maßnahmen nachjustieren

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