In Ihrem Outlook werden keine Feiertage mehr angezeigt? Kein Problem - hier erfahren Sie die Lösung hierfür.

Die Feiertage in Outlook bis in alle Ewigkeit anzeigen

Sie stehen vor dem Problem, dass plötzlich die Feiertage in Outlook nicht mehr angezeigt werden?

Das kann daran liegen, dass die Feiertage in Outlook – abhängig von der installierten Version – irgendwann nicht mehr angezeigt werden. Dazu hier ein Überblick:

Outlook Version:Feiertage bis in Jahr:
Outlook 97/981998
Outlook 20002002
Outlook 20022005
Outlook 20032007
Outlook 20072012

Die Lösung

Die Smart-Tools-Seite bietet immer wieder gute Lösungen für die Microsoft-Office-Anwendungen, auf die ich gerne zurück greife. So auch für die Feiertags-Problematik in Outlook.

Mit dem kostenlosen SmartTools Feiertags-Assistenten für Outlook kann man die Feiertage fast bis in alle Ewigkeit im Outlook-Kalender eintragen.

Sogar eigene Festtage kann man definieren, die nach einem beliebigen Muster wiederkehren. Diese so definierten Feiertage lassen sich auch wieder ganz einfach entfernen.

Und wie geht das nun?

Der Feiertags-Assistent wird automatisch installiert. Nach der Installation haben Sie in Outlook das neue Menü SmartTools, über das Sie den Assistenten aufrufen können. Die wichtigsten Feiertage für Deutschland, Österreich und die Schweiz sind standardmäßig in einer übersichtlichen Liste definiert.

Nun können Sie aus der Liste die gewünschten Feiertage auswählen. Dann wählen Sie noch das Jahr, bis zu dem die Feiertage in Ihrem Outlook eingetragen werden sollen und das war’s – der Assistent fügt nun die Feiertage in Ihrem Outlook-Kalender ein.

Übrigens: Sie können mit diesem Outlook-Tool die Feiertage bis zum Jahr 4499 (!) einfügen – das sollte eigentlich reichen ;-)

Für welche Outlook-Versionen?

Der Feiertags-Assistent unterstützt die Outlook-Versionen 2007, 2003 und 2002/XP.

Hier können Sie den SmartTools Feiertags-Assistent 2.0 für Outlook kostenlos herunterladen.

Verwandte News:

© Burkhard Heidenberger – Mondweg 31/7/1 – A-1140 Wien • Alle Rechte vorbehalten.
Abdruck und Verwendung nur mit schriftlicher Erlaubnis • ImpressumMediadatenAGBDatenschutz nach oben