Outlook ist hervorragend zur Verwaltung von Aufgaben geeignet. Wie Sie in Outlook neue Aufgaben anlegen und delegieren, habe ich bereits in einem anderen Beitrag beschrieben. Heute zeige ich Ihnen, wie Sie Aufgaben mit Dokumente verknüpfen können.
Sie kennen das sicher: Häufig ist für die Erledigung einer Aufgabe ein Dokument bzw. eine Datei erforderlich. Oft kommt es vor, dass wir nach diesem Dokument suchen. Und Suchzeiten sind die größten Zeitfresser überhaupt.
Um spätere Suchzeiten zu vermeiden, verknüpft man die Aufgabe am besten mit den für die Erledigung erforderlichen Unterlagen.
Das ist in Outlook kein Problem. Im Grunde haben Sie dafür drei Möglichkeiten:

Beispiel: Sie schicken Herrn Rumpelstilzchen eine Aufstellung der aktuellen Verkaufszahlen. Hierfür legen Sie eine Serienaufgabe an mit Fälligkeitsdatum am 1. jedes Monats und einer Verknüpfung mit der Datei „Verkaufszahlen“.
Wenn Outlook Sie an die Aufgabe erinnert, klicken Sie einfach auf den Link im Aufgabenfenster. Es öffnet sich die Datei mit den aktuellen Verkaufszahlen, die Sie dann direkt an Herrn Rumpelstilzchen weiterleiten.
Und so verknüpfen Sie eine Aufgabe mit einem Verweis:

Mein Tipp:
Der Link zu der Datei wird im Notizfeld der Aufgabe eingefügt. In der Aufgabenliste selbst sehen Sie nicht, dass die Aufgabe mit einer Datei verlinkt ist.
Oft vergeht zwischen dem Anlegen der Aufgabe und der Fälligkeit längere Zeit. So habe ich oft vergessen, dass ich die Aufgabe mit einer Datei verlinkt habe und habe diese umständlich gesucht. Um dies zu vermeiden, ergänze ich den Aufgabenbetreff mit „DATEILINK“ (Sie können natürlich einen eigenen Begriff wählen).
So weiß ich beim Lesen der Aufgabe sofort, dass ich diese mit einer Datei verlinkt habe und erspare mir durch Klick auf den Link im Notizfeld Zeit für das Suchen der Datei.
Sie haben nun gesehen, welche Möglichkeiten Sie für die Aufgaben in Outlook haben.
© Burkhard Heidenberger – Mondweg 31/7/1 – A-1140 Wien • Alle Rechte vorbehalten.
Abdruck und Verwendung nur mit schriftlicher Erlaubnis • Impressum • Mediadaten • AGB • Datenschutz nach oben